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   RG, 20.06.1917 - Rep. V. 70/17   

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https://dejure.org/1917,242
RG, 20.06.1917 - Rep. V. 70/17 (https://dejure.org/1917,242)
RG, Entscheidung vom 20.06.1917 - Rep. V. 70/17 (https://dejure.org/1917,242)
RG, Entscheidung vom 20. Juni 1917 - Rep. V. 70/17 (https://dejure.org/1917,242)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Wird der Erwerb eines auf einem Grundstück eingetragenen Rechtes, der gegen ein Veräußerungsverbot verstößt, durch die Regeln vom guten Glauben auch dann geschützt, wenn der Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgt? 2. Tritt ein im Wege einer einstweiligen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veräußerungsverbot bei einer Briefhypothek

  • opinioiuris.de

    Veräußerungsverbot bei einer Briefhypothek

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 90, 335
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.06.1990 - IX ZR 237/89

    Verfügung unter Nichtbeachtung eines relativen Veräußerungsverbots

    a) Da O. Ha. allein oder zusammen mit seiner Ehefrau nach Erlaß der einstweiligen Verfügung vom 22. September 1983 über Anteile an den Einrichtungsgegenständen zugunsten der Beklagten und des Me. C. verfügt hat, waren diese Verfügungen im Verhältnis zu den durch die einstweilige Verfügung geschützten Klägern unwirksam, wenn die Erwerber nicht in gutem Glauben waren, ihnen also bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt war, daß ein gerichtliches Verbot, die Einrichtungsgegenstände zu veräußern, bestand (§§ 135 Abs. 2, 932 BGB; vgl. RGZ 90, 335, 338).
  • BFH, 19.02.2019 - II B 85/17

    Nichtzulassungsbeschwerde; Zustellung, Vertretungszwang, Darlegungsanforderungen

    2 V 70/17 25.1 Die Beschwerdeführerin behauptet, dass der Vorsitzende als Berichterstatter beim FG ihr das Recht auf den gesetzlichen Richter, der in diesem Fall durch den Senat gestellt werden hätte müssen, verwehrt hat - wie oben unter [Punkt 24 - BESCHLUSS 2 V 70/17] erwähnt.

    Für die Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung war nicht der konsultierte Einzelrichter zuständig - wie oben unter [Punkt 24 - BESCHLUSS 2 V 70/17] erwähnt.

  • BGH, 01.03.1982 - VIII ZR 75/81

    Klage des Konkursverwalters bei Pfändungspfandrecht

    Denn nach herrschender Meinung werden jedenfalls die mit einem Veräußerungsverbot nach § 106 KO vergleichbaren einstweiligen Verfügungen, die ein Gebot oder Verbot an den Schuldner enthalten, erst mit der Zustellung an diesen wirksam (RGZ 90, 335 (341); Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 40. Aufl., § 936 Anm. 2a; Zöller-Scherübl, ZPO, 13. Aufl., § 938 Anm. II 2; Stein-Jonas-Grunsky, ZPO, 20. Aufl., § 938 Rdnr. 30; Wieczorek, ZPO, 2. Aufl., § 936 C IIa 1, § 929 C IIb 2).
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